CDU-Mitgliederversammlung: Nein zu Grundsteuererhöhungen

04.12.2018

Die CDU Bergisch Gladbach hat sich festgelegt: „Wir werden zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019/2020 keiner Erhöhung der Grundsteuer B und Gewerbesteuer zustimmen und zur entscheidenden Ratssitzung einen Antrag vorlegen“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Dr. Michael Metten, nach der Mitgliederversammlung der CDU Bergisch Gladbach am 3. Dezember im Ratssaal Bensberg.

Hartmann und Metten loben Kreis und Land: Gespräche haben sich gelohnt
Vorangegangen war eine intensive Diskussion über den Entwurf des städtischen Doppelhaushalts und die Vorschläge der CDU Fraktion, vorgestellt von Bürgermeister Lutz Urbach, dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Michael Metten und dem finanzpolitischen Sprecher der Fraktion, Harald Henkel.

In der vom stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Oliver Schillings moderierten Diskussion wurde deutlich, dass vor allem zwei Aspekte den finanziellen Spielraum der Stadt verbessert haben. Zum einen stehen durch die Zusage des Kreises, die für 2020 vorgesehene Senkung der Umlage des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) an die Kommunen weiterzureichen, etwa 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. „Im Vorfeld gab es faire und offene Gespräche mit dem Kreis – insbesondere mit Landrat Stephan Santelmann, CDU-Kreisparteichef Rainer Deppe und dem CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Johannes Dünner – die beiderseitig zu guten Ergebnissen geführt haben. Diese Treffen waren von großer Konstruktivität geprägt und diesen Dialog werden wir fortsetzen!“, so der Parteivorsitzende Thomas Hartmann.

Wahlversprechen eingehalten
Zum anderen sorgt auch die vollumfängliche Weitergabe der Integrationspauschale in Höhe von rund 432 Millionen Euro durch die NRW-Landesregierung für Entlastung. Bergisch Gladbach erhält aus diesen vom Bund bereitgestellten Mitteln rund 2,5 Millionen Euro. Bei Gesprächen der CDU-Fraktion mit den beiden CDU-Landtagsabgeordneten Müller und Deppe war betont worden, dass es die Kommunen seien, die die Integrationsarbeit leisteten. Folglich sollten sie deshalb auch das Geld erhalten. „Es ist ein starkes Signal der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass die vom Bund an die Länder ausbezahlten Mittel für die Eingliederung von Flüchtlingen ungeschmälert zur Auszahlung kommen. Damit hat die Landes-CDU ein zentrales Wahlversprechen eingehalten“, so Hartmann.

Regelungen zur Grundsteuer noch unsicher
Diese Zuweisungen aus Kreis und Land sowie weitere Einsparungsvorschläge der CDU-Fraktion im Personalbereich der Verwaltung und die Möglichkeit, auf Rücklagen zurückgreifen zu können, ließen es zu, „für diesen Haushalt nicht an der Steuerschraube zu drehen“, fasste Metten zusammen. Vor allem die verfassungswidrigen Regelungen zur Grundsteuer schränken die Planungssicherheit massiv ein. Das bestätigte der ebenfalls anwesende MdB Dr. Hermann-Josef Tebroke. Bis Ende 2019 müsse das Finanzministerium eine neue Regelung vorlegen – noch gibt es keinen entsprechenden Vorschlag, erzählt Tebroke.

Ausgeglichener Haushalt
Der vorliegende Haushaltsentwurf sei für das zweite Haushaltsjahr 2020 und in der Finanzplanung der Folgejahre 2021 bis 2023 ausgeglichen. „Diese positiven Aussichten sollten Ansporn sein, weiterhin mit Disziplin und Weitsicht unsere Stadt voranzubringen“, fasste Hartmann die Diskussion zusammen.

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