Fraktion

Fraktion Willkommen

Sachorientierte, konstruktive, aber auch angriffslustige Opposition!

Bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 sind wir zwar erneut und deutlich stärkste politische Kraft im Rat unserer Heimatstadt geworden, der Bürger hat aber mit dem Gesamt-Wahlergebnis auch entschieden, dass wir die kommenden fünf Jahre in der Oppostionsrolle sind und eine Mehrheit aus Grünen, SPD und FDP die Geschicke der Stadt lenken sollen. Wir nehmen dieses demokratische Votum ernst und werden kontruktive Oppositionsarbeit machen.

Haben Sie Fragen? Was passt Ihnen an der aktuellen Stadtpolitik nicht? Wir sind für Sie da. Aufgrund der aktuellen Lage ist unsere Geschäftsstelle nicht regelmäßig besetzt. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail an fraktion [at] cdu.gl (fraktion (at) cdu.gl), wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Metten

Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach

So funktioniert Kommunalpolitik:

Die Struktur der CDU-Fraktion

Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien (zum Beispiel einem Stadtrat) zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach besteht in der 10. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergisch Gladbach von 2020 bis 2025 aus 20 in den Wahlkreisen direkt gewählten CDU-Mitgliedern. Ziel ist die gemeinsame Umsetzung des Wahlprogramms der CDU Bergisch Gladbach.

Unsere Fraktion wird vom Fraktionsvorsitzenden Dr. Michael Metten und seinen Stellvertretern Christian Buchen, Birgit Bischoff und Harald Henkel geleitet. Harald Henkel ist zudem als Fraktionsgeschäftsführer für die Organisation der Fraktion zuständig. Den Fraktionsvorstand komplettieren der für Finanzen zuständige Schatzmeister Robert-Martin Kraus und die drei Beisitzer Hans Josef Haasbach, Claudia Casper und Lutz Schade.

Als ständige Gäste nehmen der stellvertretende Bürgermeister Josef Willnecker sowie unser Parteivorsitzender Thomas Hartmann sowie mit Mitarbeiter der Geschäftsstelle Petra Holtzmann (Assistentin) und Jo Schlösser (Öffentlichkeitsarbeit) an den Sitzungen des Fraktionsvorstandes teil.

Für die inhaltliche Arbeit sind die Sprecher der Arbeitskreise zuständig, die den Ausschüssen zugeordnet sind.

Arbeitsweise des Stadtrates

Der Rat hat in seiner ersten Sitzung sogenannte Fachausschüsse eingerichtet und die Zuständigkeit dafür in der Zuständigkeitsordnung definiert. Sämtliche Fachdiskussionen werden in diesen Ausschüssen von den dort von den Fraktionen entsandten Mitgliedern (hier finden Sie die CDU-Mitglieder in den Ausschüssen) mit den Fachleuten oder Verwaltung geführt.

Diese Sitzungen dauern oft zwischen zwei und drei, teilweise aber auch mal vier bis fünf Stunden. Jeder Fachausschus tagt zwischen vier und sechsmal pro Jahr. Den Sitzungskalender gibt es online im Ratsinformationssystem.

Die Fachausschüsse können nicht alle Vorlagen selber beschließen, sondern beschließen in der Regel als Fachgremium eine Beschlussempfehlung für den Rat. Wenn dann alle Fragen bereits bei den öffentlich tagenden Ausschüssen gestellt , Meinungen ausgetauscht und letztlich Beschlüsse gefasst wurden, besteht in der Regel nicht mehr der Bedarf, die Diskussion(en) im Rat zu wiederholen. Der Rat ist daher eher Beschluss- als Diskussionsgremium. Wobei auch inhaltliche Diskussionen je nach Thema möglich und praktiziert werden.

Was „verdient“ ein Ratsmitglied eigentlich?

Geld

Die Höhe der „Entschädigung“, die ein Ratsmitglied erhält, wird nicht von den Ratsmitgliedern selber festgelegt, sondern vom Land NRW in der Entschädigungsverordnung (ab 01.11.2020) festgelegt. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Kommune. Dabei gibt es zwei mögliche Modelle: entweder ausschließlich als (höhere) monatliche pauschale Vergütung (z.Zt. mtl. 417,20 €) oder als (niedrigere) monatliche Aufwandsentschädigung (z. Zt. mtl. 308,00 €) plus Sitzungsgeld (pro Sitzung bis 5 Stunden 21,20 €, ab 6 Stunden gibt es den doppelten Satz). Die Stadt Bergisch Gladbach hat für die zweite Variante entschieden. Die Zahl der Sitzungen, für die es Sitzungsgeld gibt, ist nach der städtischen Hauptsatzung auf 80 pro Jahr begrenzt.

Dazu werden Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand (30 Cent pro km oder ÖPNV-Ticket) erstattet und Verdienstausfallersatz auf Antrag und Nachweis bezahlt.

Für den zeitlichen Mehraufwand seiner Tätigkeit erhält der Fraktionsvorsitzende einer großen Fraktion sowie der erste stellvertretende Bürgermeister zusätzlich den drei-fachen Satz, Vorsitzende kleinerer Fraktionen sowie die weiteren stellvertretenden Bürgermeister den zwei-fachen Satz. In Fraktionen ab 8 Mitgliedern erhält ein, in Fraktionen ab 16 Mitgliedern zwei und in großen Fraktionen ab 24 Mitgliedern erhalten drei stellvertretender Fraktionsvorsitzender zusätzlich eine 1,5-fache Aufwandsentschädigung.

Gemäß Erlass des Innenministeriums NRW ist ein Teil der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder steuerfrei (seit 2007 sind dies 2.124 Euro pro Jahr) , der Rest wird über die persönliche Einkommensteuererklärung normal versteuert.

Dazu kommen für die vom Rat in die Beteiligungsgesellschaften entsandten Mitglieder je nach Gesellschaft ggf. weitere Aufwandsentschädigungen. In den meisten Beteiligungen (so in allen 100%igen Töchtergesellschaften der Stadt) werden nur die normalen Sitzungsgelder (siehe oben) gezahlt. Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen entscheiden die Gesellschaften in eigener Verantwortung. Gemäß unserem städtischen Beteiligungscontrolling werden die Bezüge der meisten Beteiligungsgesellschaften im Jahresabschluss ausgewiesen.