„Bevor die zwei E-Lastenfahrräder für einen Gesamtpreis von 34.000 Euro aus dem städtischen Haushalt angeschafft werden, ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unerlässlich; wer eine solche Kosten-Nutzen-Analyse in den Wind schlägt, missachtet die Sorgfaltspflicht beim Einsatz von Steuergeldern.“ Mit diesen Worten fordert der Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung (AIUSO), Martin Lucke, in einer Pressemitteilung die Verwaltung auf, den beschlossenen Kauf der beiden E-Lastenfahrräder solange auszusetzen, bis für die Bevölkerung ein Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht ist. Den Bündnisgrünen, die den Erwerb dieser Räder über eine knappe Mehrheitsentscheidung im AIUSO durchgedrückt hatten, hält Lucke Leichtsinn im Umgang mit Steuermitteln vor: „Dieses Geld kommt mitnichten aus der Steckdose.“ Die CDU-Fraktion hat inzwischen eine neun Punkte umfassende Anfrage an die Verwaltung eingereicht, in der auch gefragt wird, inwieweit diese beiden E-Lastenräder, wie vorgesehen, überhaupt beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) wirtschaftlich einsetzbar sind.
Lucke rät der Verwaltung dringend an, „ zunächst mal bei der städtischen Abfallwirtschaft in Freiburg nachzufragen, ob und wie das dortige Pilotprojekt funktioniert“. In ihrem Änderungsantrag hatte sich die hiesige Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen auf den Einsatz von E-Lastenfahrrädern in Freiburg berufen, „der auch für Bergisch Gladbach Vorbild sein könnte“. Ob dieses Projekt „wirklich so rosig läuft, wie es die hiesigen Grünen glauben lassen wollen“, sei für ihn mehr als fraglich. Der CDU- Umweltexperte Dr. David Bothe fügt hinzu: „Es ist zu bedenken, dass ein städtischer Pritschenwagen in Freiburg durch gleich sechs E-Lastenfahrräder ersetzt wird. Da schließen sich die Fragen an: Welchen Schlüssel hält der AWB Bergisch Gladbach für die hiesige bergische Topografie für notwendig? Und: Welche Kostenimplikationen werden aufgrund des ermittelten Schlüssels erwartet?“
Fahrtenbücher notwendig
In ihrer Anfrage an die Verwaltung spricht die CDU-Fraktion auch die Notwendigkeit einer „genauen Führung von Fahrtenbüchern für die E-Lastenräder“ an. Es müsse eine größtmögliche Transparenz über den tatsächlichen Einsatz der beiden städtischen Räder, über deren Stand-Zeiten und vor allem über die anfallenden Reparaturkosten geschaffen werden, fordern die beiden CDU-Fraktionsmitglieder. Lucke: „Die Recherche in Freiburg könnte klären, wie oft dort die elektrisch unterstützten Lastenfahrräder in die Werkstatt müssen und welche Reichweite eine Akku-Ladung hat. Hält sie einen Arbeitstag lang?“ Gegen neue Wege der Abfallbeseitigung bzw. der Arbeit der Verwaltung im Allgemeinen sei überhaupt nichts einzuwenden. „Voraussetzung ist aber ein klares Konzept, eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie die tatsächliche Verwendungsmöglichkeit der Neuanschaffungen“, unterstreicht er.
Den abschließenden Punkt in der CDU-Anfrage sollte, so Lucke, vor allem die SPD im Dreierbündnis nicht in den Wind schlagen, weil dieser die derzeitigen Arbeitsverträge der AWB-Mitarbeiter tangiere. Da heißt es wörtlich: „ Wenn in Bergisch Gladbach - wie von den Bündnisgrünen offenbar erwünscht - eine Umstellung der städtischen Reinigung und der Abfallbeseitigung in großem Stil erfolgen soll, wie wird sich die Verwaltung gegenüber denjenigen AWB-Mitarbeitern verhalten, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sehen, ein elektrisch betriebenes Lastenfahrrad im Straßenverkehr zu lenken?“
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