Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils zwei Jahre einen eigenen Vorstand, der mindestens aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter besteht, sowie durch Beschluss der Mitgliederversammlung um weitere Vorstandsposten ergänzt werden kann. Zu den Vorstandssitzungen werden die örtlich gewählten Kreistags- und Stadtratsmitglieder eingeladen.
Die Ortsverbände sind besonders dazu aufgefordert, Basisarbeit zu leisten. So können sich in vielen Veranstaltungen zu kommunalpolitischen und übergreifenden Themen neben den CDU Mitgliedern oftmals auch interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu aktuellen und grundsätzlichen Themen informieren.
Die Mitgliederwerbung und Betreuung gehört genau wie die Kontaktnahme zu örtlichen Vereinen und die Teilnahme am Dorfgeschehen zu den Aufgaben eines Ortsverbandes. Darüber hinaus haben die Ortsverbände das Vorschlagsrecht zur Benennung von Kommunalwahlkandidaten und Kandidaten zur Wahl des Stadtverbands- und des Kreisverbandsvorstandes.