Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung im Blick: Ohne solide Finanzausstattung der Kommunen ist kein Staat zu machen!

29.03.2018

Zu Bild 2: Der 30. Bundesparteitag der CDU am 26. Februar in Berlin, bei dem der Koalitionsvertrag diskutiert und mit großer Mehrheit verabschiedet wurde: Unter den weit über 1.000 Teilnehmern waren die beiden Bergisch Gladbacher CDU-Fraktionsmitglieder Christian Buchen (l.) und Lennart Höring (r.) sowie der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Rheinisch-Bergischen-Kreis, Dr. Hermann-Josef Tebroke (m).

Endlich! Nach einem halben Jahr der Unsicherheiten kann die neue Bundesregierung nun Fahrt aufnehmen. Grundlage des Handelns ist der von den alten und neuen Koalitionspartnern von CDU/CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag mit der Überschrift „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“. Bemerkenswert: Die Kommunen erfahren in dem 177 Seiten umfassenden Vertragswerk mit Blick auf die Themen Bildung, Integration von Flüchtlingen, aber vor allem im Abschnitt „Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen“ eine starke Gewichtung. Offenbar wird von den Koalitionären uneingeschränkt der Grundsatz bejaht, dass ohne eine starke Selbstverwaltung der Kommunen mit solider Finanzausstattung kein Staat zu machen ist. Aus den nachfolgenden Passagen des Koalitionsvertrages für die kommende Legislaturperiode werden aber auch Pflichten deutlich.

Unter der Überschrift „Allgemeine Bildung und Schulen“ heißt es auf der Seite 28: „Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahr 2025 erfüllt wer- den kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen wer- den. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.“

Integrationsarbeit: Erfolgskontrolle und finanzielle Anreize

In den Koalitionsvereinbarungen geht es im Thema „Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen“ um die „gelingende Integration“ als eine Aufgabe, die in vorderster Linie die Kommunen zu stemmen haben. Auf Seite 106 sind folgende Aussagen bemerkenswert: „Die vielfältigen Integrationsmaß- nahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie nach dem Grundsatz ‚Fordern und Fördern‘ bündeln, größere Transparenz in das Geflecht der bestehenden Integrationsmaß- nahmen bringen, die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und durch eine effizientere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Wir wollen mehr Erfolgskontrolle und werden dazu Integrationsforschung und -messung im Sinne eines echten Integrationsmonitorings intensivieren, um die Erfolge der Integrationspolitik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren.“

„Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu aus. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit.“

Zum Thema Verteilung von ankommenden Flüchtlingen wird unter der Überschrift „Effizientere Verfahren“ betont: „Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.“

Wohnraumoffensive

Die Koalitionäre sind sich bewusst, dass es einen großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerade in wachsenden Städten und Ballungsräumen gibt. Auf den Seiten 109 und 110 sind folgende Vorhaben formuliert: „Wir werden im Rahmen eines ‚Wohngipfels 2018‘ mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Gewerkschaften Eckpunkte eines Gesetzespaketes ‚Wohnraumoffensive‘ vereinbaren…“

„Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzweckezuverbessern.“

„Wir wollen ermöglichen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann. Die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen soll im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden.“

„Wir werden die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen und streben dazu weitere Verbesserungen im Bauplanungs- recht an…“

„Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.“

„Die Mietpreisbremse wird frühzeitig bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet.“

Stadtentwicklung und Baukultur

Auch bei der Stadtentwicklung sind in dem Koalitionsvertrag feste Ziele fixiert: „Wir werden mit den Ländern die der Städtebauförderung zu Grunde liegenden Grundvereinbarungen neu verhandeln und wollen dabei den Verfügungsrahmen für gewährte Mittel der Städtebauförderung verlängern.“
„Zur Vorbereitung einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung wollen wir Modellprojekte gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisieren, die beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, Infrastruktur für neue Mobilitäts- formen, für Nachverdichtung und Neben- einander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickeln.“ „Vor allem zur Unterstützung von Wohnungsbau prüfen wir die Sanierung und Herrichtung von Industriebrachen als eigenen Förderschwerpunkt.“

Stabile Finanzen für die Kommunen

Die Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen wird so betont: „Die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung sichert den Kommunen die Handlungsfreiheit. Staatliche Leistungen müssen deshalb auch auf der kommunalen Ebene auskömmlich finanziert sein. Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen (‚Wer bestellt, bezahlt‘). Das ist Grundsatz allen politischen Handelns der Koalitionspartner.“

„Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und zweck- und bedarfsgerecht anpassen. Dazu gehören u.a. die Städtebauförderung sowie die bisherigen Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zuwanderung und Integration.“ Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt. Durch Schaffung einer Grundsteuer C schaffen wir für die Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu verbessern.“

„Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiter- entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt dabei – unter Berücksichtigung der ländlichen Region – auf der Belebung von Orts- und Stadtkernen.“

Neue Mobilitätsangebote

Auch Veränderungen im Mobilitätsverhalten sind Ziele der Großen Koalition: „Wir wollen die individuelle Mobilität der Menschen stärken, neue Angebotsformen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum unterstützen und diese mit Pilotprojekten erproben.“

„Wir werden das Personenförderungs- recht modernisieren und die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilte Nutzungen (Ride Pooling) an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technische Entwicklungen anpassen. Neue plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote brauchen eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung. Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Kommunen müssen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzungen. Sowohl der Taxi- wie auch der Mietwagenbetrieb soll von regulatorischen Entlastungen profitieren.“

Den ÖPNV ausbauen

„Für einen attraktiven und in die Zukunft ge- richteten ÖPNV wollen wir digitale Informations- und Vertriebssysteme fördern. Neue Mobilitätsangebote sowie moderne Bedienformen und der ÖPNV müssen sich bestmöglich ergänzen.“

„Wir wollen die Mittel für den Radverkehr als Testlauf aufstocken. Wir wollen damit in den Radewegebau investieren und die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Radwege unabhängig vom Verlauf der Bundesstraßen geführt werden können.

„Wir werden die Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel der Radverkehrsförderung überprüfen und gegebenenfalls fahr- radgerecht fortschreiben – einschließlich einer Innovationsklausel für örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte. Wir wollen den Nationalen Radverkehrsplan 2020 fort- schreiben.“