Beispielfoto: Adobe Stock
Die Teilöffnung der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone für Radfahrer ist bei der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr (AUKIV) mehrheitlich beschlossen worden. „Ich bin der Überzeugung, dass die Mitglieder der CDU- und SPD-Fraktion mit dieser gemeinsamen Lösung einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Fußgänger und Radfahrer gefunden haben“, betont der verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Hermann-Josef Wagner, in einer am Mittwoch verbreiteten Presseerklärung. Mit der Verlängerung der Rad-Nutzungszeit von 10.00 Uhr auf künftig bis 11.00 Uhr sei mit diesem Beschluss auf entsprechende Rückmeldungen aus der Bürgerschaft reagiert worden. „Damit sind die Zeiten von Lieferverkehr und Fahrradfahrern am Morgen identisch, was einer besseren Durchführbarkeit der Regelung dient. Die Abendzeiten bleiben wie bisher - ab 17.00 Uhr ist die Fußgängerzone für die Radler geöffnet“, unterstreicht Wagner.
In dem gemeinsamen Beschluss wird nachdrücklich eine klare Beschilderung der geltenden Regeln gefordert. „Die Hinweise auf den Schildern müssen übersichtlich, verständlich und vor allem rechtssicher ausgestaltet sein“, unterstreicht Christian Buchen als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr (AUKIV). Die bisherige Beschilderung sei „alles andere als überschaubar gewesen“. Wenn ein Großteil der Nutzer die Rückmeldung gegeben habe, dass sie die Regelung nicht verstünden, „liegt genau hier das Problem und nicht darin, dass die Fußgängerzone nur an den Randzeiten geöffnet ist“, ergänzt Wagner. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Kampagne „Mehr Miteinander und Rücksicht“ sei eine „gute Idee und sollte umgesetzt werden“, fügt er hinzu.
Umsicht und Fairness
Es gelte weiterhin, dass Fahrradfahrer Gäste in der Fußgängerzone seien, unterstreicht Buchen, der hinzufügt: „Wir appellieren an alle, die Regelung mit Umsicht und Fairness umzusetzen.“ Sobald eine „rechtlich haltbare Beschilderung“ existiere, sollten Polizei und Ordnungsamt die Einhaltung der Regeln kontrollieren und, falls angebracht, auch Geldbußen verhängen.
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