Sehr geehrte Damen und Herren,
wie hat sich ein Wahlbeamter zu verhalten?
Diese Frage stand letztlich im Mittelpunkt einer – leider zu kurzen – Debatte in der letzten Ratssitzung.
Sie haben sicherlich über die Medienberichterstattung von diesem Vorfall erfah- ren. Wir, der Vorstand von Partei und Fraktion, möchten Sie über die Details und Gründe direkt und persönlich informieren.
Bei den Vorarbeiten zum Regionalplan, einer sehr wichtigen und die Weichen stellenden Planung für unsere Stadt, musste die CDU-Fraktion feststellen, dass Ausarbeitungen der Stadtverwaltung exklusiv den Parteien SPD, Grüne und FDP zur Verfügung gestellt wurden. Deshalb haben wir Akteneinsicht beantragt. Das uns zur Verfügung gestellte Material und die E-Mail-Korrespondenz haben wir daraufhin rechtlich sichten und bewerten lassen.
Parteiarbeit und Eigeninteresse
Die Akten belegen, dass aus Steuermitteln finanzierte städtische Mitarbeiter ex- klusiv für die Ampelkoalition gearbeitet haben. Dies ist ein nicht zulässiger Vor- gang. Auch für die Führungsebene einer städtischen Verwaltung gilt: Wahlbeam- te - wie Bürgermeister oder Beigeordneter – sind bei der Führung der Verwaltung zur Neutralität verpflichtet. Wenn die Wahlbeamten dann noch ihre Mitarbeiter anweisen, bestimmte Arbeiten für die Ampelkoalition zu erledigen, ist dies in dop- pelter Hinsicht unzulässig.
ideologischer Starrsinn statt fachlicher Argumente
Die Korrespondenz belegt, dass die Verwaltungsmitarbeiter eine bestimmte und politisch gewünschte Lösung erarbeiten sollen. Bürgermeister Stein, der sich selbst als „Ampeldompteur“ bezeichnet, will so eine Diskussion zwischen den Ko- alitionspartnern vermeiden. Zwischen den Fraktionen der Ampel gab es erheb- liche Differenzen zur Flächenbewertung im Regionalplan. Eine direkte Einigung zwischen den Fraktionen schien nicht möglich und so sollte die Verwaltung es richten. Fachliche Zweifel der entsprechenden Verwaltungsmitarbeiter werden ignoriert.
Rechtsstaatlichkeit gilt!
In unserem Rechtsstaat gelten Prinzipien und Regeln für ein Miteinander, auch für die lokalpolitische Arbeit. Wenn die Fraktionsvorsitzende der Grünen rechtmäßi- ges Verhalten als „unter ihrer Würde“ bezeichnet, zeigt das leider nur eine moralisierende Überheblichkeit. Mit diesem Selbstverständnis tun wir unserer Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern keinen Gefallen.
Keine Verlässlichkeit, keine Transparenz
Bereits am 08. April 2022 hatte die Fraktionsspitze ein Gespräch mit Bürgermeister Stein und Beigeordneten Migenda gesucht, um das nicht zulässige „Informa- tions-Ungleichgewicht“ zu besprechen. Da hatte Bürgermeister Stein seinen Bei- geordneten angewiesen, die Ratsfraktionen ab sofort gleich zu behandeln.
Nur wenige Wochen später weist er hingegen selbst seinen Beigeordneten an, die Handreichungen nur exklusiv an die Ampelfraktionen zu geben. Als dies of- fensichtlich wird, stellt er seinen Beigeordneten in der öffentlichen Kommunikation als den Verantwortlichen dar.
Sehr bemerkenswert ist das Verhalten der SPD-Fraktion: Noch bevor die CDU- Fraktion die Punkte alle vortragen konnte, hat die SPD mit einem Geschäftsordnungsantrag das Ende der Debatte beantragt, die noch gar nicht angefangen hatte. Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach wäre der Ort gewesen um darüber zu diskutieren und letztlich auch konstruktiv nach vorne zu schauen. Dies hat die SPD durch ihr rechtmäßiges, aber undemokratisches Verhalten zunichte gemacht.
Den politischen Diskussionen, wie die Zukunft unserer Stadt gestaltet werden soll, stellen wir uns gerne, mit Verstand und Leidenschaft. Die juristische Diskussion, diese Verstöße zu bewerten und zu sanktionieren, obliegt der Kommunalaufsicht. Deshalb haben wir das Material und das Rechtsgutachten dorthin weitergeleitet.
Wir hoffen, Sie damit gut informiert zu haben! Für Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Michael Metten, Fraktionsvorsitzender
Thomas Hartmann , Parteivorsitzender
Christlich Demokratische Union
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