Dr. Michael Metten / CDU-Fraktionsvorsitzender // Foto: Manfred Esser
Am 31. Juli 2024 endet die Wahlzeit des ersten Beigeordneten Harald Flügge, der aus privaten Gründen für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht. Harald Flügge war 2016 auf Vorschlag der CDU-Fraktion vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach gewählt worden. Flügge betreut das Dezernat II mit den Fachbereichen FB 3 (Recht, Sicherheit und Ordnung), FB 7 (Umwelt und Technik) sowie den FB 10 (Feuerwehr und Rettungsdienst).
„Angesichts der immensen Aufgabenvielfalt und der in den letzten Jahren noch einmal massiv gestiegenen Anforderungen an die Verwaltung bin ich der Auffassung, dass auf ein drittes Dezernat nicht verzichtet werden kann.“ schreibt Bürgermeister Frank Stein hierzu in einer Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Mittlerweile entschied Bürgermeister Stein, die Aufgaben des Dezernats II kommissarisch dem Fachbereichsleiter des FB 7, Herrn Stephan Dekker, zu übertragen.
„Wir teilen die Ansicht des Bürgermeisters vollumfänglich. Der Arbeitsaufwand in der Verwaltungsspitze ist mit den verbleibenden zwei Beigeordneten Thore Eggert und Ragnar Migenda allein nicht zu schaffen. Die Auswahl von Stephan Dekker ist ebenfalls zu begrüßen, da er zweifelsohne die persönliche und fachliche Eignung mitbringt“, stimmt Dr. Michael Metten, Vorsitzender der CDU-Fraktion, zu. „Um eine kontinuierliche Verwaltungsführung zu gewährleisten, sollte die Stelle des vakanten Beigeordneten nicht nur kommissarisch besetzt werden, sondern schnellstmöglich regulär ausgeschrieben werden. So sieht es auch die Gemeindeordnung vor.
Eine fast zwei Jahre lange Hängepartie bis nach der Kommunalwahl muss mit Blick auf die Vielzahl an Herausforderungen in der Stadt unbedingt vermieden werden. Die Befürchtung, dass sich derzeit keine geeigneten Bewerber finden, teilen wir nicht. Mit Stephan Dekker stünde sicherlich mindestens ein Bewerber zur Verfügung, der alle notwendigen Voraussetzungen mehr als erfüllt – wie ihm nicht nur der Bürgermeister ausdrücklich attestiert hat.“
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