Fotos: Manfred Esser
In einer Pressemitteilung vom 11.07.2024 nimmt die SPD-Fraktion Stellung zum Antrag der CDU-Fraktion, einen differenzierten Hebesatz bei der Grundsteuer B in Bergisch Gladbach einzuführen. Um das richtige Ergebnis für Bergisch Gladbach muss mit Sicherheit gerungen werden. Verwunderlich ist jedoch der Populismus, mit dem die SPD-Fraktion argumentiert, indem sie der CDU-Fraktion vorwirft, sie suggeriere eine falsche Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger.
Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes waren die bisherigen Bemessungsgrundlagen nicht vergleichbar und es bedürfe daher einer Korrektur, welche bei der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger zu individuellen Veränderungen führen wird. Es wird Bürgerinnen und Bürger geben, die weniger Grundsteuer zahlen müssen als vorher. Es wird auch Bürgerinnen und Bürger geben, die mehr Grundsteuer zahlen müssen als vorher. Dies war Gegenstand unzähliger Presseberichterstattungen. Aus diesem Grunde verweist die CDU-Fraktion stets auf die Summe der Steuereinnahmen der Stadt Bergisch Gladbach. Denn nur diese liegt im Verantwortungsbereich des Rates der Stadt. „In einer beginnenden Sachdebatte von „Unredlichkeit“ zu sprechen und dabei den Kontext der Argumentation nicht einmal zur Kenntnis nehmen zu wollen, ist schon sehr bemerkenswert. Zudem ist es wenig zielführend, auf Spielfelder zu verweisen, die nicht im Einflussbereich des Rates der Stadt Bergisch Gladbach liegen. Dabei ist die vom Landesgesetzgeber gewährte Möglichkeit für die Kommunen, vor Ort strukturellen Besonderheiten Rechnung zu tragen und Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude separat zu betrachten, nur zu begrüßen. Denn sie bietet Bergisch Gladbach entsprechenden Handlungsspielraum.“, gibt der Fraktionsvorsitzende Dr. Michael Metten zu bedenken, denn „Wohnen darf in Bergisch Gladbach nicht überproportional teurer werden!"
Der Blick auf die Zahlen zeigt dies deutlich
„Zu einem Wert zusammengefasst bleibt für die Stadt die Gesamtbelastung für alle Bürgerinnen und Bürger in der Gesamtheit gleich. Da für Wohngrundstücke allerdings eine deutlich höhere Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt wird als für Nichtwohngrundstücke, kommt es de facto zu einer Umverteilung von 2,2 Millionen Euro von Nichtwohnen zu Wohnen. Würde wie bisher ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B zugrunde gelegt, so würde sich der Grundsteuerbetrag für das Wohnen um 9,1% erhöhen“, erläutert Harald Henkel, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, nach entsprechenden Berechnungen.
Deshalb bekräftigt die CDU-Fraktion ihre Forderung, den Grundsteuerhebesatz B für Wohngrundstücke auf 594 Prozentpunkte und für die Nichtwohngrundstücke auf 857 Prozentpunkte festzulegen, wie das Land Nordrhein-Westfalen dies berechnet hat.
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