Schildgen – Sanierung und Umgestaltung für die ortsansässige Bürgerschaft

Die „Altenberger-Dom-Straße“ in Schildgen sollte auch nach Meinung der CDU-Fraktion  saniert und optimiert werden.

Allerdings mit Umsicht und unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer und der Vorschläge aus der Bürgerschaft. Eine Politik der Schnellschüsse lehnen wir ab. Zudem braucht es dringend einer belastbaren Kostenkalkulation, was eine unabdingbare Grundlage für alle Entscheidungen ist.

Kurzfassung - das wollen wir für die ADS

Zum Hintergrund

In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses (SPLA) wurden bereits am 30. Juli 2020 im Rahmen eines Wettbewerbs zur Neugestaltung und Sanierung der Altenberger-Dom-Straße Ideen von drei Planungsbüros vorgestellt:

Aufgrund der Straßenlänge der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen wurde der gesamte Straßenverlauf in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • Abschnitt 1 geht von der Einmündung „Kempener Straße“ bis zur Kreuzung „Leverkusener Straße / Voiswinkeler Straße“.
  • Abschnitt 2 reicht von der Kreuzung „Leverkusener Straße / Voiswinkeler Straße“ bis zur Abbiegung „Schlebuscher Straße“.

Zum Hintergrund zu Abschnitt 2:

Für den Abschnitt 2 hat die Verwaltung in den Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen im weiteren Verlauf der Planungen mehrere Ideenskizzen mit unterschiedlichen Varianten vorgelegt.

Durch den beharrlichen Einsatz der CDU-Fraktion ist es gelungen, einige völlig unverständliche, aus unserer Sicht realitätsferne Planungsansätze der Verwaltung zu Fall zu bringen:

  • So sah die ursprüngliche Planung der Verwaltung vor, dass die Linksabbiegerspur von der „Altenberger-Dom-Straße“ in die „Voiswinkeler Straße“ entfällt.
  • Die Hochbord-Gehwege beim „Concordiaweg“ und beim „Fahner Weg“, die seinerzeit errichtet wurden, um den Schulweg zur Gemeinschaftsgrundschule Schildgen sicherer zu gestalten, sollten nach der Planung der Verwaltung entfernt werden, was nun vom Tisch ist.

Dennoch enthalten die Planungen der Verwaltung für den Abschnitt 2, Maßnahmen, die wenig durchdacht sind:

Denn diese Planung sieht aktuell immer noch vor, dass 41 von 49 Längsparkplätzen entlang der Altenberger-Dom-Straße zwischen den genannten Kreuzungen im Abschnitt 2 trotz schon jetzt vorhandener Parkprobleme ersatzlos gestrichen und zurückgebaut werden sollen.

Altenberger-Dom-Straße

  

Die Folgen, sollte die Planung umgesetzt werden, wären fatal:

  1. Der An- und Ablieferverkehr sowie das Parken von Handwerkern, Anwohnern und Besuchern werden unmöglich gemacht; in Konsequenz würden die „Brahmsstraße“, der „Fahner Weg“ und der „Concordiaweg“ als Parkraum noch stärker als bisher in Anspruch genommen, was nicht im Interesse der Anwohnerschaft sein dürfte.
  2. Grundstückseigentümer müssten durch diese Maßnahme Ersatzparkplätze in ihren Vorgärten schaffen, was einen Eingriff in das Eigentum der Grundstückseigentümer bedeutet. Es käme zu weiteren versiegelten Flächen, was sich für das Mikroklima in unserem Stadtteil Schildgen überaus schädlich auswirken dürfte.

Die Planung der Verwaltung beinhaltet sodann keine Fußgängerquerung, wie es beispielsweise im Ortsteil Paffrath auf der „Neuen Nußbaumer Straße“ verwirklicht wurde. Konsequenz:

  1. Es wird eine Maßnahme unterlassen, die für mehr Sicherheit der Fußgänger sorgen würde.
  2. Zudem wird die Möglichkeit, den öffentlichen Verkehrsraum zu begrünen, nicht ergriffen.

Hinsichtlich der Details verweisen wir auf den nachfolgenden Link:

Dass die Planungsvorstellungen der Verwaltung – unabhängig von der Berücksichtigung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner – weithin  undurchdacht sind, wie eingangs bereits dargelegt, zeigte sich zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) am 13. Juni 2023.

Altenberger-Dom-Straße

Ob es von Seiten der Verwaltung Bestrebungen gibt, die Kosten, die im Rahmen der Neugestaltung/Sanierung bei allen möglichen Varianten des Abschnitts 2 der Altenberger-Dom-Straße entstehen, Kostenbeteiligungen von den Grundstückseigentümern - gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) oder anderen Rechtsvorschriften - zu verlangen,

Links zu den Anfragen:

ist nicht bekannt. Jedenfalls verweigerte auf schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion die Verwaltung, vertreten durch den Beigeordneten der Stadt, Herrn Ragnar Migenda, die Auskunft.

Ist das bloße Unwissenheit von Herrn Migenda, oder - mit Verlaub - ein Täuschungsversuch zulasten der Bürger/-innen und Anwohner/-innen, die wissen müssen, was auf sie zukommt?

Aus der Bürgerschaft jedenfalls kommen immer wieder Klagen, dass bei Bürgerversammlungen seitens der Stadt zu Vieles im Unverbindlichen bleibt. Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern werden lediglich zur Kenntnis genommen. Von städtischen Planungsvorhaben wird trotz kritischer Eingaben nicht abgerückt. Bürgernähe und -beteiligung sieht nach unseren Vorstellungen anders aus.

Folgender Vorschlag unsererseits

Wenn Sie gegen die derzeitigen Umgestaltungspläne für den Abschnitt 2 der Altenberger-Dom-Straße von Herrn Beigeordneten Ragnar Migenda sind, schreiben Sie direkt an Herrn Bürgermeister Frank Stein,

• per Post an Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach, Frank Stein, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach oder

• per Mail an: F.Stein [at] stadt-gl.de

Nur der Vollständigkeit halber in diesem Zusammenhang:

Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, FDP, FWG und AfD unterstützen die Planungen der Verwaltung in vollem Umfang und völlig unkritisch, wie es zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen am 13. Juni 2023 deutlich wurde.

Unsere Alternativlösungen

Die CDU hat konkrete und konstruktive Planungsüberlegungen, die für den  Abschnitt 2 der „Altenberger-Dom-Straße“ wie folgt aussehen:

  • die Sanierung aller bestehender Verkehrsflächen inkl. aller Bürgersteige entlang der „Altenberger-Dom-Straße“;
  • die Schaffung von zwei Fußgängerquerungen mit Bepflanzung in der Höhe der „Kreishandwerkerschaft“ sowie beim „Post-Shop“.
  • die Schaffung eines kombinierten Fuß-/Radweges von der „Voiswinkeler Straße“ bis zur „Schlebuscher Straße“ in Fahrtrichtung Odenthal;
  • die Schaffung eines Fahrradschutzstreifens von der „Schlebuscher Straße“ bis zur „Voiswinkeler Straße“ in Fahrtrichtung Köln,
  • den Erhalt aller bestehenden Längsparkplätze auf der „Altenberger-Dom-Straße“.

Kostentransparenz bei der Umgestaltung und Sanierung der Altenberger-Dom-Straße ist für uns als CDU-Fraktion selbstverständlich, ebenso der Umstand, dass wir eine finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer/-innen in Form von Straßenbeiträgen und -gebühren ablehnen.