Mehr zum Thema "Altenberger-Dom-Straße"
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Allerdings mit Umsicht und unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer und der Vorschläge aus der Bürgerschaft. Eine Politik der Schnellschüsse lehnen wir ab. Zudem braucht es dringend einer belastbaren Kostenkalkulation, was eine unabdingbare Grundlage für alle Entscheidungen ist.
In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses (SPLA) wurden bereits am 30. Juli 2020 im Rahmen eines Wettbewerbs zur Neugestaltung und Sanierung der Altenberger-Dom-Straße Ideen von drei Planungsbüros vorgestellt:
Aufgrund der Straßenlänge der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen wurde der gesamte Straßenverlauf in zwei Abschnitte aufgeteilt:
Für den Abschnitt 2 hat die Verwaltung in den Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen im weiteren Verlauf der Planungen mehrere Ideenskizzen mit unterschiedlichen Varianten vorgelegt.
Durch den beharrlichen Einsatz der CDU-Fraktion ist es gelungen, einige völlig unverständliche, aus unserer Sicht realitätsferne Planungsansätze der Verwaltung zu Fall zu bringen:
Dennoch enthalten die Planungen der Verwaltung für den Abschnitt 2, Maßnahmen, die wenig durchdacht sind:
Denn diese Planung sieht aktuell immer noch vor, dass 41 von 49 Längsparkplätzen entlang der Altenberger-Dom-Straße zwischen den genannten Kreuzungen im Abschnitt 2 trotz schon jetzt vorhandener Parkprobleme ersatzlos gestrichen und zurückgebaut werden sollen.
Die Folgen, sollte die Planung umgesetzt werden, wären fatal:
Die Planung der Verwaltung beinhaltet sodann keine Fußgängerquerung, wie es beispielsweise im Ortsteil Paffrath auf der „Neuen Nußbaumer Straße“ verwirklicht wurde. Konsequenz:
Hinsichtlich der Details verweisen wir auf den nachfolgenden Link:
Dass die Planungsvorstellungen der Verwaltung – unabhängig von der Berücksichtigung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner – weithin undurchdacht sind, wie eingangs bereits dargelegt, zeigte sich zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) am 13. Juni 2023.
Ob es von Seiten der Verwaltung Bestrebungen gibt, die Kosten, die im Rahmen der Neugestaltung/Sanierung bei allen möglichen Varianten des Abschnitts 2 der Altenberger-Dom-Straße entstehen, Kostenbeteiligungen von den Grundstückseigentümern - gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) oder anderen Rechtsvorschriften - zu verlangen,
Links zu den Anfragen:
ist nicht bekannt. Jedenfalls verweigerte auf schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion die Verwaltung, vertreten durch den Beigeordneten der Stadt, Herrn Ragnar Migenda, die Auskunft.
Ist das bloße Unwissenheit von Herrn Migenda, oder - mit Verlaub - ein Täuschungsversuch zulasten der Bürger/-innen und Anwohner/-innen, die wissen müssen, was auf sie zukommt?
Aus der Bürgerschaft jedenfalls kommen immer wieder Klagen, dass bei Bürgerversammlungen seitens der Stadt zu Vieles im Unverbindlichen bleibt. Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern werden lediglich zur Kenntnis genommen. Von städtischen Planungsvorhaben wird trotz kritischer Eingaben nicht abgerückt. Bürgernähe und -beteiligung sieht nach unseren Vorstellungen anders aus.
Wenn Sie gegen die derzeitigen Umgestaltungspläne für den Abschnitt 2 der Altenberger-Dom-Straße von Herrn Beigeordneten Ragnar Migenda sind, schreiben Sie direkt an Herrn Bürgermeister Frank Stein,
• per Post an Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach, Frank Stein, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach oder
• per Mail an: F.Stein [at] stadt-gl.de
Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, FDP, FWG und AfD unterstützen die Planungen der Verwaltung in vollem Umfang und völlig unkritisch, wie es zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen am 13. Juni 2023 deutlich wurde.
Die CDU hat konkrete und konstruktive Planungsüberlegungen, die für den Abschnitt 2 der „Altenberger-Dom-Straße“ wie folgt aussehen:
Kostentransparenz bei der Umgestaltung und Sanierung der Altenberger-Dom-Straße ist für uns als CDU-Fraktion selbstverständlich, ebenso der Umstand, dass wir eine finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer/-innen in Form von Straßenbeiträgen und -gebühren ablehnen.
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